Gesetzliche Gewährleistung

Offizielle EU-Mitteilung ‚Gesetzliche Gewährleistung‘: Für in der EU verkaufte Waren gilt mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung; bei vertragswidriger Ware melden Sie das Problem so bald wie möglich dem Verkäufer und legen einen Kaufnachweis vor; mehr unter europa.eu/youreurope/garantien.

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte; sie verjähren in zwei Jahren ab Lieferung.